AUSSTELLUNGS- UND KOOPERATIONSVERTRAG (ANGEBOT)
Kseniia Chudina Art + Event
Bäderstrasse 28, 5400 Baden, Schweiz
Rechtsverbindliche Teilnahmebedingungen für Künstler:innen im Rahmen von Ausstellungen der Galerie Kunstwerkstube
1. Allgemeines
1.1. Dieses Dokument stellt ein verbindliches Angebot dar und regelt die Bedingungen für die Teilnahme von Künstler:innen an Ausstellungen der Galerie Kunstwerkstube.
1.2. Mit der Bezahlung des Ausstellungsbeitrags erklärt sich der/die Künstler:in ausdrücklich und vollständig mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Der/die Künstler:in stellt der Galerie Kunstwerke (im Folgenden: „Werke“) zur Verfügung, die in der vom Künstler gewählten Ausstellung ausgestellt werden. .
2.2. Die Galerie erhält das Recht, Werke während der Ausstellung sowie bis zu 2 (zwei) Monate nach deren Ende zu verkaufen.
3. Verkaufsprovision und Bedingungen
3.1. Bei einem Verkauf über die Galerie beträgt die Provision 25 % des endgültigen Verkaufspreises.
3.2. Die verbleibenden 75 % werden gemäss Abschnitt 4 an den/die Künstler:in ausgezahlt.
3.3. Verkaufspreise werden vor Ausstellungsbeginn gemeinsam abgestimmt.
3.4. Der/die Künstler:in verpflichtet sich, Werke, die Teil der Ausstellung waren, während der Ausstellung sowie innerhalb von 2 Monaten nach Ausstellungsende nicht eigenständig oder über Dritte zu verkaufen, ohne die Galerie davon in Kenntnis zu setzen. Erfolgt ein solcher Verkauf, so hat die Galerie Anspruch auf die vereinbarte Verkaufsprovision in Höhe von 25 %, sofern das betreffende Werk während der Ausstellung präsentiert wurde.
4. Zahlungsabwicklung und Rechnungsstellung
4.1. Nach dem Verkauf informiert die Galerie den/die Künstler:in und stellt dem/der Käufer:in eine Rechnung aus.
4.2. Der Käufer ist verpflichtet, den Rechnungsbetrag bis zum Ende der Ausstellung zu begleichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde..
4.3. Nach Ende der Ausstellung stellt der/die Künstler:in eine Rechnung an die Galerie.
4.4. Die Galerie verpflichtet sich, innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Rechnungseingang die Zahlung zu leisten.
4.5 Für die gebuchte Ausstellungsfläche hat der/die Künstler:in eine Anzahlung von CHF 169 zu leisten. Der Restbetrag ist ein Monat vor Ausstellungsbeginn fällig.
5. Rücktritt und höhere Gewalt
5.1. Bei einem Rücktritt durch den/die Künstler:in gelten folgende Bestimmungen:
- Bis 30 Tage vor Ausstellungsbeginn: Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 169 erhoben. Bereits geleistete Zahlungen werden abzüglich dieser Gebühr vollständig zurückerstattet.
- Bis 15 Tage vor Ausstellungsbeginn: Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 sowie 50 % der Teilnahmegebühr einbehalten.
- Weniger als 14 Tage vor Ausstellungsbeginn: Eine Rückerstattung ist nicht mehr möglich.
5.3. Die Galerie behält sich das Recht vor, eine Ausstellung oder die Teilnahme einzelner Künstler:innen bis spätestens 14 Kalendertage vor Beginn oder im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien) abzusagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet.
Bei kurzfristiger Absage aufgrund höherer Gewalt bemüht sich die Galerie einen Ersatztermin anzubieten. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Weitere Ansprüche gegenüber der Galerie sind ausgeschlossen.
6. Versicherung
Der/die Aussteller:in trägt die alleinige Verantwortung für die Versicherung der ausgestellten Werke, einschliesslich der Transportversicherung. Die Kunstwerkstube übernimmt keinerlei Haftung für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Kunstwerke während Transport, Aufbau, Ausstellung oder Abbau.
7. Lagerung und Verpackung nach Ausstellungsende
7.1. Werke sind möglichst nach der Finissage nach Ausstellungsende abzuholen
7.2. Ab dem siebten Tag wird eine Lagergebühr von CHF 10 pro Tag und Werk erhoben.
7.3. Nicht abgeholte Werke werden ohne gesonderten Auftrag verpackt, und es wird eine Verpackungspauschale von CHF 15 pro Werk in Rechnung gestellt.
7.4. Die Galerie übernimmt keine Haftung für Werke nach Ablauf der Abholfrist.
8. Nutzung von Foto- und Videomaterial
8.1. Während der Ausstellung sowie begleitender Veranstaltungen wird professionelles Foto- und Videomaterial erstellt.
8.2. Mit der Teilnahme erklärt sich der/die Künstler:in damit einverstanden, dass Abbildungen der Werke sowie seiner/ihrer Person zeitlich und räumlich unbegrenzt für Marketing-, Presse- und Dokumentationszwecke (Website, Social Media, Print etc.) verwendet werden dürfen.
8.3. Ein schriftlicher Widerspruch muss vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
9. Kommunikation und Informationen
9.1. Alle Ausstellungsdaten, Zeitpläne und Informationen werden auf der offiziellen Website www.kunstwerkstube.ch veröffentlicht.
9.2. Änderungen gelten als akzeptiert, sofern kein schriftlicher Widerspruch innerhalb von 5 Arbeitstagen eingeht.
10. Schlussbestimmungen
10.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Schweiz.
10.2. Gerichtsstand ist Baden (AG), Schweiz.
10.3. Die Galerie behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Die aktuelle Version wird auf der Website veröffentlicht.
📍 Veranstalterin & rechtlich verantwortlich:
Kseniia Chudina Art + Event
Bäderstrasse 28, 5400 Baden, Schweiz